Deutscher Verein veröffentlicht Empfehlungen zu Assistenzleistungen nach dem SGB IX

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Ristok
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Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat am 19. Juni 2024 die anliegenden Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zu Assistenzleistungen nach dem SGB IX beschlossen.

Die Assistenzleistungen wurden durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) mit Wirkung zum 1. Januar 2020 im SGB IX neu strukturiert, teilweise konkretisiert und als eigener Leistungstatbestand im gesetzlichen Leistungskatalog der Sozialen Teilhabe eingeführt.

Die vorliegenden Empfehlungen befassen sich mit der Umsetzung der neuen Regelungen zu den Assistenzleistungen im SGB IX. Ziel der Empfehlungen ist es, Ansätze zur Umsetzung und Abgrenzung der Assistenzleistungen von anderen Leistungen und Leistungsformen aufzuzeigen und Hinweise zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in der Praxis zu geben, um individuelle Leistungen im Sinne des personenzentrierten Ansatzes zu ermöglichen.

Die Empfehlungen richten sich in erster Linie an die Leistungsträger und Leistungserbringer der Eingliederungshilfe, aber auch an weitere Akteure aus dem Bereich der Eingliederungshilfe, insbesondere Beratungsstellen sowie Akteure des Betreuungswesens und die Leistungsberechtigen.

Wenn Sie Fragen zur konzeptionellen Umsetzung haben wenden Sie sich an das C&S Institut
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